Digitale Sitzung während der aktuellen Pandemie

Hallo liebe Kommiliton*innen,

aufgrund der aktuellen Bestimmungen des Landes Hessens können keine Fachschaftssitzungen in Präsenz stattfinden. Wir haben daher eine BigBlueButton Instanz aufgesetzt, auf dem am Mittwoch um 18:00 Uhr wie gewohnt die Sitzung stattfinden wird.

Ihr könnt einfach über den Link https://bbb.d120.de/b/fac-gzm-9zz beitreten. Der Link wird voraussichtlich sich nicht ändern und kann jede Woche benutzt werden.

Sollten wir wieder auf Präsenzsitzungen wechseln werden wir das über die üblichen Kanäle (twitter, blogpost, etc.) ankündigen.

Bis nächsten Mittwoch

Heiko

Fachschaftsevaluation 2020

Hallo zusammen,
wir als aktive Fachschaft möchten uns immer weiter verbessern und wünschen uns dafür Euer Feedback. Daher haben wir eine Umfrage erstellt und wären Euch sehr dankbar, wenn Ihr diese bis zum 17.05.2020 ausfüllt.
Der Link zur Umfrage: https://www.d120.de/survey/index.php/845599?lang=de

Vielen Dank schon mal im Voraus fürs Ausfüllen!

Petition „Soforthilfe für Studierende JETZT“

Hallo liebe Studis,

die aktuelle Pandemie hat große Auswirkungen auf das tägliche Leben, gerade für uns Studierende. Durch temporärer Schließungen im Bereichen des Einzelhandels und der Gastronomie (und den damit verbundenen Kündigungen) wissen viele nicht mehr, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.

Das Bündnis „Soforthilfe für Studierende“, welchem auch unter anderem unser AStA angehört, fordert daher eine sofortige Zahlung von 3000 Euro, damit eventuelle finanzielle Notlagen aufgrund von fehlendem oder verringerten Einkommen vermieden werden können.

Wir als Fachschaft unterstützen diese Forderungen und würden uns freuen, wenn auch ihr die Petition unterschreiben würdet. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite, wo ihr auch der Link zur Petition findet. Als kurzer Überblick findet ihr die Kernfoderungen an diesen Blogpost angehängt.

Stay Healthy 🙂

Heiko

Forderungen des Bündnisses Soforthilfe für Studierende

Für Studierende, welche sich aufgrund wegfallenden Einkommens in einer finanziellen Notlage befinden, muss vom Bund ab dem 30. März eine Soforthilfe ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung im Umfang von 3000 Euro vergeben werden.

Bei der nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Soforthilfe. Im Nichtbedürftigkeitsfall wandelt sich die Zahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von 10 Jahren fällig wird.

Für die nachträgliche Bedürftigkeitsprüfung, welche sich an den Bezügen nach BAföG orientieren könnte, sollten ausschließlich beigebracht werden:  

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis des eigenen Einkommens oder des Einkommens des*der
    Unterhaltspflichtigen/Unterhaltsfreiwilligen während der Monate April-Juni

Wir schlagen vor, dass eine Ausschüttung des Geldes unkompliziert per Onlineverfahren über die KfW abgewickelt wird. Das System muss spätestens bis zum 30. März voll funktionsfähig und barrierefrei zugänglich sein, damit betroffene Studierende Anfang April ihre laufenden Kosten bezahlen können.