Wechsel in den Master und die Fristen

Jeder der einmal den Antrag zum Masterstudium ausgefüllt oder zumindest gelesen hat, hat bestimmt auch unter zusätzlichen Informationen oder an einer der anderen tausend stellen den folgenden Satz gefunden:

Sollte Ihr Bachelor-Studium nicht bis 15.03./15.09. abgeschlossen sein, kann ein
entsprechender Nachweis über den Abschluss für ein Sommersemester bis 31.05. und für ein
Wintersemester bis 05.11. nachgereicht werden, wenn Sie den o. g. Antrag fristgerecht gestellt
haben.

Gleiches findet sich auch auf der Webseite des Studierendensekretariats:

Weisen Sie den Bachelor-Abschluss für ein Sommersemester bis spätestens 31.05. und für ein Wintersemester bis spätestens 05.11. nach.

Nun stellt sich die Frage, warum ein Student der zum Wintersemester in den Master wechselt nur 1 Monat (5.11.) Zeit hat sein Bachelor-Zeugnis nachzureichen und wenn er zum Sommersemester wechselt ganze 2 Monate (31.5.) verstreichen lassen kann. Ich habe an dieser Stelle beim Studierendensekretariat nachgefragt und mich nach den Gründen für diese scheinbar willkürlich gewählten Fristen erkundigt. Zumal in einem älteren Formular statt dem 5.11. der 30.11 genannt ist.

Die kurze Antwort vom Studierendensekretariat lautet, dass dieser Termine sich an der Mittelzuteilung vom Land orientieren und deswegen im Wintersemester eine kürzere Frist vorhanden ist. Ich würde eher darauf spekulieren, dass dies an einem verständlicherweise deutlich höheren Arbeitsaufwand des Studierendensekretariat durch einen größerer Zahl an Studienanfängern liegt.

Unabhängig was die Ursache von den verschiedenen Fristen ist, kann es sich anbieten zum Sommersemester zu wechseln. Im Besonderen wenn die Klausurkorrektur mal wieder länger dauern könnte, die Abgabefrist der Thesis hart auf Kante genäht wurde oder die Note auf dem Weg zum Prüfungssekretariat mal wieder verloren gegangen ist. Das sind natürlich alles Punkte die vor dem Wechsel nicht bekannt sind, aber bei einem Wechsel zum Sommersemester deutlich lockerer genommen werden können.