Wechsel in den Master und die Fristen

Jeder der einmal den Antrag zum Masterstudium ausgefüllt oder zumindest gelesen hat, hat bestimmt auch unter zusätzlichen Informationen oder an einer der anderen tausend stellen den folgenden Satz gefunden:

Sollte Ihr Bachelor-Studium nicht bis 15.03./15.09. abgeschlossen sein, kann ein
entsprechender Nachweis über den Abschluss für ein Sommersemester bis 31.05. und für ein
Wintersemester bis 05.11. nachgereicht werden, wenn Sie den o. g. Antrag fristgerecht gestellt
haben.

Gleiches findet sich auch auf der Webseite des Studierendensekretariats:

Weisen Sie den Bachelor-Abschluss für ein Sommersemester bis spätestens 31.05. und für ein Wintersemester bis spätestens 05.11. nach.

Nun stellt sich die Frage, warum ein Student der zum Wintersemester in den Master wechselt nur 1 Monat (5.11.) Zeit hat sein Bachelor-Zeugnis nachzureichen und wenn er zum Sommersemester wechselt ganze 2 Monate (31.5.) verstreichen lassen kann. Ich habe an dieser Stelle beim Studierendensekretariat nachgefragt und mich nach den Gründen für diese scheinbar willkürlich gewählten Fristen erkundigt. Zumal in einem älteren Formular statt dem 5.11. der 30.11 genannt ist.

Die kurze Antwort vom Studierendensekretariat lautet, dass dieser Termine sich an der Mittelzuteilung vom Land orientieren und deswegen im Wintersemester eine kürzere Frist vorhanden ist. Ich würde eher darauf spekulieren, dass dies an einem verständlicherweise deutlich höheren Arbeitsaufwand des Studierendensekretariat durch einen größerer Zahl an Studienanfängern liegt.

Unabhängig was die Ursache von den verschiedenen Fristen ist, kann es sich anbieten zum Sommersemester zu wechseln. Im Besonderen wenn die Klausurkorrektur mal wieder länger dauern könnte, die Abgabefrist der Thesis hart auf Kante genäht wurde oder die Note auf dem Weg zum Prüfungssekretariat mal wieder verloren gegangen ist. Das sind natürlich alles Punkte die vor dem Wechsel nicht bekannt sind, aber bei einem Wechsel zum Sommersemester deutlich lockerer genommen werden können.

 

Lehr- und Studienausschuss

Am vergangen Donnerstag, den 29. April, hat der Lehr- und Studienausschuss getagt. Dabei handelt es sich um einen Ausschuss des Fachbereichsrats der aus  3 Professoren, 3 Mitarbeitern und 3 Studenten besteht und öffentlich tagt, sprich jeder ist willkommen. Seine Aufgabe ist, alle Themen rund um die Lehre zu behandeln.

In der Sitzung wurde unter anderem das Thema Teilzeitstudium angesprochen. Der Fachbereich möchte, dass mit dem Wegfallen der Studiengebühren, entfallene Teilzeitstudium wieder einführen und den Studenten eine individuellere Planung des Studiums ermöglichen. Die Immatrikulationsverordnung des Landes Hessen sieht dies zwar grundsätzlich vor, erlaubt aber einen Teilzeitstudenten nur den Erwerb von maximal 15 CP pro Semester. Daraus ergibt sich eine Dauer des Teilzeitstudium von genau 20 Semestern für Bachelor und Master zusammen. Der Ausschuss spricht sich grundsätzlich  für eine Teilzeitregelung aus, sieht aber gerade in der Begrenzung der CP große Probleme.

Als weiteres Thema wurde die Bonusregelung im Fachbereich Informatik diskutiert. Diese Regelung erlaubt es Dozenten, sofern sie es möchten, in der Informatik einen Bonus bis zu 1,0 auf die Klausur anzurechnen. Diese Regelung explizit nur in der Informatik möglich. Alle anderen Fachbereiche müssen sich nach der Bonusregelung der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen richten, die nur einen Bonus von 0,3 zulassen. Die allgemeine Regelung soll nun durch die Regelung der Informatik erweitert werden, so dass alle Studenten von einem höheren Bonus profitieren können. Aus diesem Grund wurde in der Sitzung über die Erfahrungen im Fachbereich gesprochen und welche Verbesserungen in die Regelung einfließen sollen.

Abgeschlossen wurde die Sitzung mit einer Diskussion über die aktuellen Probleme des Bachelorpraktikum. Hier wurde eine konkrete Verbesserung bei der Organisation der Gruppen vorgeschlagen. Diese sollen einen Teamleiter aus einem höheren Semester bekommen. Dieser Teamleiter soll die Kommunikation mit dem Auftraggeber begleiten, den Zeitplan im Auge behalten und den Fortschritt des Teams unterstützen.