Fahrradverleihsystem

Mittlerweile ist das Fahrradverleihsystem Call-A-Bike an der TU Darmstadt angelaufen.
Als Studenten könnt ihr die Fahrrdäder kostenlos für einen bestimmten Zeitraum leihen. Dafür müsst ihr euch aber zuerst für das System registrieren. Ein Fahrrad kann für jeweils eine Stunde geliehen werden. Danach muss es wieder an einer der Stationen abgestellt werden oder man kann es dann kostenpflichtig für 8 Cent pro Minute (aber max. 9€ pro Tag) nutzen.
Eine der Stationen befindet sich direkt vor dem Piloty-Gebäude an der Ecke zum alten Hauptgebäude. Weitere Stationen sind unter anderem an der Lichtwiese und am Hauptbahnhof.
Weitere Infos und die Regstrierung für das System findet ihr auf der Webseite des AStA: Call-A-Bike

Evaluation der zentralen Verwaltung – euer Feedback ist gefragt!

Aktuell wird die universitätsweite Verwaltung evaluiert. Dazu gehören zum Beispiel die Studierendenverwaltung, die Raumverwaltung, das Wahlamt,… Von jeder Statusgruppe an der TU werden in der letzten Oktoberwoche Vertreter an Gesprächen mit der Evaluationskommission teilnehmen und dort von ihren Erfahrungen mit der Verwaltung berichten. Auf diesem Weg möchten wir euch um Feedback bitten, das wir in die Gespräche mitnehmen.

[contact-form-7 id=“4543″ title=“Feedbacksammlung Evaluation der Verwaltung“]

4. Novelle der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen tritt zum 01.10.2012 in Kraft

Zum kommenden Semester (01.10.2012) tritt die 4. Novelle der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) in Kraft. Die Novelle wird in der Satzungsbeilage IV/2012 veröffentlicht werden und dann Ende September auch auf den Internetseiten der TU zu finden sein. Die neuen APB gelten dann für alle Studiengänge (mit Ausnahme der Diplom- und Magisterstudiengänge). Bereits begonnene Studiengänge können auf Antrag nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Die bisherigen Ordnungen für Studiengänge (Ausführungsbestimmungen, Modulbeschreibungen, …) gelten weiter. Widersprechen jedoch einzelne Regelungen den neuen APB so gehen die APB vor. Hier die wichtigsten Änderungen:

  •  mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) für schriftliche Prüfungen
    • es kann einmalig pro Studiengang nach dem dritten erfolglosen schriftlichen Prüfungsversuch eine mEP beantragt werden
    • dies ist vom 01.10.2012 bis 31.10.2012 auch rückwirkend für das laufende Semester möglich
  • Regelungen für Mulitple-Choice-Prüfungen (§ 22a)
  • Berücksichtigung der Organisationsänderung durch die Einführung der Studienbüros
  • Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 27.10.2010 zur Neukonzeption der Ordnung eines Studiengangs
  • Präzisierung des Modulbegriffs (§ 5)
  • Regelung für die Modulbeschreibungen (§ 5 Abs. 8)
  • Präzisierung der Prüfungsberechtigung (§ 10)
  • Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon Convention; §§ 16,17)
  • Flexibilisierung der Melde- und Rücktrittsfristen (§§ 14,19)
  • Neufassung der Regelung über Täuschungsversuche (§ 38)

Alle Angaben ohne Gewähr.

e-learning center (elc)

Der zweite Beitrag von mir zum Thema E-Learning kommt natürlich nicht von irgendwo her, sondern basiert auf einer kleinen Veranstaltung in der sich das e-learning centers (elc) dem Fachbereich vorgestellt hat. Diese war zwar in erster Linie für Lehrende gedacht, hatte aber für mich, als einziger Student, einige interessante Punkte zu bieten, die mir wieder zeigten wie wenig man doch von anderen Einrichtungen der TU Darmstadt mitbekommt.

Ich möchte in diesem Beitrag jetzt nicht auf alle Dienstleistungen eingehen, da diese ohne Probleme vom elc zu finden sind, sondern eigentlich nur auf einen Punkt den ich besonders interessant finde und zwar die OpenLearnWare. Dabei handelt es sich um eine Plattform für den freien Zugang zu Lehrmaterial der TU Darmstadt, die versucht der weltweite Bildungsinitiative „Open Educational Resources“ zu folgen. Die Plattform ist leider noch nicht fertig und beinhaltet zur Zeit auch nur einen kleinen Teil an Vorlesungen, die über mehrere Fachbereiche verteilt sind (auch von der Informatik). Dies klingt zwar zunächst eher uninteressant ist aber eines Blickes wert und sollte dabei nicht gefunden werden, so gibt es noch einige Links zu erforschen die zu anderen Plattformen dieser Art führen.

Alles in allem ist es eine interessante Plattform, der jedoch noch etwas der Inhalt und einer universitätsübergreifenden Suchmaschine fehlt. Dies ist aber nichts was sich mit der Zeit nicht ändern lässt, vor allem wenn der eine oder andere bei seiner nächsten Vorlesung mal den Dozenten fragt ob er sein Material nicht für diese Zwecke bereitstellen möchte. Sollte bei dieser Frage kein sofortiges Nein oder Ja kommen, sondern Zweifel in die Runde geworfen werden, so bietet das elc auf den Webseiten einige Hilfestellungen an und steht bei Fragen entsprechend zur Verfügung.

Wahlbekanntmachung und der Staatsanzeiger

Vor kurzem habe ich per eMail die Wahlbekanntmachung zu der im Sommersemester stattfindenden Hochschulwahlen erhalten. Überwältigt von der digitalen Bereitstellung der Wahlbekanntmachung als PDF und der Zustellung per eMail habe ich dieses geöffnet und wurde direkt aus meiner Euphorie herausgerissen. Grund für diesen abrupten Realitätsgewinn war eine Passwortabfrage meines PDF-Betrachters nach einem Passwort, das mir nicht bekannt ist. Auch die Verwendung von anderen PDF-Betrachtern hat hier keine direkte Abhilfe geschaffen, so dass ich vor der Wahl stand, entweder eine eigene Lösung zu basteln, ein Adobe-Produkt zu installieren oder aber das Problem zu delegieren.

Wie ich in zahlreiche Lehrveranstaltungen gelernt habe, sollen Probleme delegiert und eben keine Insellösungen erstellt werden. Entsprechend habe ich mein Problem beschrieben und weitergeleitet. Fleißige Minions des Allgemeinen Studierendenausschusses haben sich dieser Sache angenommen und beim Wahlamt nachgefragt. Dabei ist heraus gekommen, dass die Wahlbekanntmachung eigentlich im Staatsanzeiger veröffentlicht werden muss und aus diesem Grund nicht veränderbar sein darf. Entsprechend wurde in dem PDF ein Passwort hinterlegt, das nur der Adobe Reader ausliest und dann das Dokument in einer nicht druckbaren und nicht ohne Passwort speicherbaren Version darstellt.

Aufgrund meiner Beschwerde ist das Dokument jetzt sogar als TIFF verfügbar, da die Regelungen für amtliche Online-Veröffentlichungen des Landes Hessen als Alternative zu einem PDF lediglich die Veröffentlichung als TIFF-Datei vorsehen.

Wechsel in den Master und die Fristen

Jeder der einmal den Antrag zum Masterstudium ausgefüllt oder zumindest gelesen hat, hat bestimmt auch unter zusätzlichen Informationen oder an einer der anderen tausend stellen den folgenden Satz gefunden:

Sollte Ihr Bachelor-Studium nicht bis 15.03./15.09. abgeschlossen sein, kann ein
entsprechender Nachweis über den Abschluss für ein Sommersemester bis 31.05. und für ein
Wintersemester bis 05.11. nachgereicht werden, wenn Sie den o. g. Antrag fristgerecht gestellt
haben.

Gleiches findet sich auch auf der Webseite des Studierendensekretariats:

Weisen Sie den Bachelor-Abschluss für ein Sommersemester bis spätestens 31.05. und für ein Wintersemester bis spätestens 05.11. nach.

Nun stellt sich die Frage, warum ein Student der zum Wintersemester in den Master wechselt nur 1 Monat (5.11.) Zeit hat sein Bachelor-Zeugnis nachzureichen und wenn er zum Sommersemester wechselt ganze 2 Monate (31.5.) verstreichen lassen kann. Ich habe an dieser Stelle beim Studierendensekretariat nachgefragt und mich nach den Gründen für diese scheinbar willkürlich gewählten Fristen erkundigt. Zumal in einem älteren Formular statt dem 5.11. der 30.11 genannt ist.

Die kurze Antwort vom Studierendensekretariat lautet, dass dieser Termine sich an der Mittelzuteilung vom Land orientieren und deswegen im Wintersemester eine kürzere Frist vorhanden ist. Ich würde eher darauf spekulieren, dass dies an einem verständlicherweise deutlich höheren Arbeitsaufwand des Studierendensekretariat durch einen größerer Zahl an Studienanfängern liegt.

Unabhängig was die Ursache von den verschiedenen Fristen ist, kann es sich anbieten zum Sommersemester zu wechseln. Im Besonderen wenn die Klausurkorrektur mal wieder länger dauern könnte, die Abgabefrist der Thesis hart auf Kante genäht wurde oder die Note auf dem Weg zum Prüfungssekretariat mal wieder verloren gegangen ist. Das sind natürlich alles Punkte die vor dem Wechsel nicht bekannt sind, aber bei einem Wechsel zum Sommersemester deutlich lockerer genommen werden können.

 

Teilzeitstudium

Wie bereits in einem früheren Artikel geschrieben, ist ab Sommersemester das Teilzeitstudium wieder möglich. Die Universität hat hierfür eine Webseite eingerichtet und verteilt zur Zeit Informationspapiere zur Aufklärung.

Da das Teilzeitstudium nun neu eingeführt wird, suchen wir einen Studenten gerne auch mehr, die sich für ein Teilzeitstudium bewerben und andere Studenten über die Hürden und den Bewerbungsfortschritt auf dem laufenden Halten möchten. Bei Interesse könnte ihr mich einfach kontaktieren.

Update

Der Fachbereich Information hat nun auch eine Seite mit Informationen zu dem Teilzeitstudium eingerichtet.

Entwicklung der Semesterbeiträge

Seit einer Woche läuft wieder die Rückmeldephase. Noch bis 15.3.2012 solltet ihr euch per Überweisung von 246,20 Euro für Sommersemester 2012 rückmelden.

Aus diesem Anlass hier mal (ohne Wertung) eine zeitliche Entwicklung der Beiträge und deren größten Posten seit Sommersemester 2002:

Quelle: Studierendensekretariat der TU Darmstadt, http://www.tu-darmstadt.de/media/dezernat_ii/studierendensekretariat/semesterbeitraege_alt.pdf

Umfrage: Mehrere Prüfungen zu einer Veranstaltung?

Aus den Kommentaren der Umfrage „Wann Klausuren schreiben?“ kam die Frage nach Teilprüfungen auf. Um auch diesen Aspekt zu berücksichtigen, wurde diese Umfrage gestartet. Eine Veranstaltung kann auch mit mehreren Prüfungen durchgeführt werden. Dabei können auch Prüfungen in die Vorlesungszeit gelegt werden. Bei mehreren Prüfungen muss jede Prüfung für sich bestanden werden um die gesamte Veranstaltung zu bestehen. Dabei sind die Prüfungsversuche der einzelnen Prüfungen unabhängig voneinander.

Eine andere Variante ist die Aufsplittung einer Prüfung in Teilprüfungen, wovon eine Teilprüfung vorlesungsbegleitend ist. In diesem Fall entfällt in Semestern, wo die Vorlesung nicht gehalten wird, die Pflicht eine Klausur für Wiederholer anzubieten.

Da es auch innerhalb der Fachschaft ganz unterschiedliche Ansichten dazu gibt, möchten wir gerne in einem Meinungsbild von euch wissen, was euch lieber wäre. Bitte stimmt in der Umfrage unten ab und gebt ggf. in den Kommentaren weitere Anregungen, damit wir den tatsächlichen Handlungsbedarf besser einschätzen können.

[poll id=“36″]

Wahl 2011: Vorläufige Ergebnisse

Die Hochschulwahlen 2011 sind beendet. Hier einige vorläufige Ergebnisse ohne Gewähr:

  • Die Wahlbeteiligung lag hochschulweit bei 22,36% (2010: 23,40%) und im Fachbereich Informatik bei 20,02% (2010: 22,60%).

Sitzverteilung in dem Studierendenparlament:

  • 10 Sitze mit 1491 Stimmen: Fachwerk
  • 6 Sitze mit 955 Stimmen: Grüne
  • 6 Sitze mit 859 Stimmen: Jusos
  • 6 Sitze mit 854 Stimmen: RCDS
  • 3 Sitze mit 482 Stimmen: LHG

Sitzverteilung der studentischen Mitglieder der Universitätsversammlung:

  • 4 Sitze mit 1226 Stimmen: Fachwerk
  • 3 Sitze mit 829 Stimmen: Grüne
  • 3 Sitze mit 735 Stimmen: Jusos
  • 3 Sitze mit 723 Stimmen: RCDS
  • 1 Sitz mit 426 Stimmen: LHG
  • 1 Sitz mit 198 Stimmen: Gfs

Fachschaftsrat Informatik:

  • Sitz 1 mit 265 Stimmen: Natalie Faber
  • Sitz 2 mit 245 Stimmen: Ingo Reimund
  • Sitz 3 mit 237 Stimmen: Thomas Pilot
  • Sitz 4 mit 235 Stimmen: Nico Haase
  • Sitz 5 mit 222 Stimmen: Claudia Widow
  • Sitz 6 mit 155 Stimmen: Matthias Bender
  • Sitz 7 mit 148 Stimmen: Kevin Luck
  • Sitz 8 mit 137 Stimmen: Michael Rodenberg
  • Sitz 9 mit 134 Stimmen: Sascha Bach
  • 133 Stimmen: Sebastian Reinhardt
  • 125 Stimmen: Sascha Weiß
  • 105 Stimmen: Matthias Götz
  • 102 Stimmen: Felix Kerger
  • 81 Stimmen: Benedikt Bicker

Fachbereichsrat Informatik (nur studentische Vertreter):

  • Sitz 1 mit 229 Stimmen: Nico Haase
  • Sitz 2 mit 225 Stimmen: Thomas Pilot
  • Sitz 3 mit 223 Stimmen: Ingo Reimund
  • 122 Stimmen: Matthias Bender
  • 118 Stimmen: Felix Kerger

Ab morgen: Neues Semester in TUCaN

Ab Dienstag, dem 15.3. wird in TUCaN das neue Vorlesungsverzeichnis (VV) veröffentlicht, also das fürs Sommersemester 2011. Gleichzeitig wird TU-weit die Modul- und Lehrveranstaltungsanmeldung freigeschaltet. Die Anmeldephase läuft diesmal bis 15.9. bzw. bis zu dem Tag, wo das VV auf das Wintersemester 2011/12 umgeschaltet wird.

Näheres zu den Phasen für die Übungsgruppen- und Prüfungsanmeldung ist derzeit nicht bekannt, auch keine speziellen Regeln für den Fachbereich Informatik.

TUCaN Serviette

Kommentar

Am Vergangenen Dienstag ist mir bei einer Abendveranstaltung der TU Darmstadt etwas ganz unerwartetes ,wortwörtliche, in die Hände gefallen. Dabei handelt es sich um eine Serviette. Natürlich nicht irgendeine, sondern eine ganz besondere Serviette mit einem Tucan. Rein zufällig heißt das Campusmanagementsystem der TU Darmstadt, welches vor kurzem eingeführt wurde, auch TUCaN. Wenn das nicht etwas viel Zufall ist.

Typisierungsaktion der DKMS

Kommentar

Karsten Weihe und
die Fachschaft