Wahlbekanntmachung und der Staatsanzeiger

Vor kurzem habe ich per eMail die Wahlbekanntmachung zu der im Sommersemester stattfindenden Hochschulwahlen erhalten. Überwältigt von der digitalen Bereitstellung der Wahlbekanntmachung als PDF und der Zustellung per eMail habe ich dieses geöffnet und wurde direkt aus meiner Euphorie herausgerissen. Grund für diesen abrupten Realitätsgewinn war eine Passwortabfrage meines PDF-Betrachters nach einem Passwort, das mir nicht bekannt ist. Auch die Verwendung von anderen PDF-Betrachtern hat hier keine direkte Abhilfe geschaffen, so dass ich vor der Wahl stand, entweder eine eigene Lösung zu basteln, ein Adobe-Produkt zu installieren oder aber das Problem zu delegieren.

Wie ich in zahlreiche Lehrveranstaltungen gelernt habe, sollen Probleme delegiert und eben keine Insellösungen erstellt werden. Entsprechend habe ich mein Problem beschrieben und weitergeleitet. Fleißige Minions des Allgemeinen Studierendenausschusses haben sich dieser Sache angenommen und beim Wahlamt nachgefragt. Dabei ist heraus gekommen, dass die Wahlbekanntmachung eigentlich im Staatsanzeiger veröffentlicht werden muss und aus diesem Grund nicht veränderbar sein darf. Entsprechend wurde in dem PDF ein Passwort hinterlegt, das nur der Adobe Reader ausliest und dann das Dokument in einer nicht druckbaren und nicht ohne Passwort speicherbaren Version darstellt.

Aufgrund meiner Beschwerde ist das Dokument jetzt sogar als TIFF verfügbar, da die Regelungen für amtliche Online-Veröffentlichungen des Landes Hessen als Alternative zu einem PDF lediglich die Veröffentlichung als TIFF-Datei vorsehen.