Hochschulwahlen im Juni: Beurlaubt oder nicht da? Wahlrecht wahrnehmen!

Vom 21. bis 24. Juni 2010 finden wieder die Hochschulwahlen statt (mehr Infos folgen noch, online wie offline).

Wer dieses Semester beurlaubt ist, kann wie jeden Sommer trotzdem wählen gehen. Dazu das Wahlamt der TU:

Das aktive Wahlrecht derjenigen Wahlberechtigten, die für das Semester, in dem die Wahl stattfindet, beurlaubt sind ruht. Auf bis zu 3 Wochen vor der Wahl beim Wahlvorstand zu stellenden Antrag können diese Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen.

Kontaktdaten zum Wahlvorstand findet ihr auf den Wahlamtsseiten in der rechten Spalte.

Falls ihr im Wahlzeitraum verhindert seid, könnt ihr auch vorher Briefwahl beantragen. Dazu muss ein kurzer Antrag ausgefüllt und ans Wahlamt geschickt werden. Macht das bitte frühzeitig, denn die Briefwahlunterlagen werden Anfang Juni verschickt. Euer Wahlbrief (der „Stimmzettel“, den ihr bei der Briefwahl bekommt) muss bis zum 24. Juni 2010 um 14 Uhr  beim Wahlamt eingegangen sein.