Nachtrag zur Vollversammlung

Am Donnerstag, dem 10. Juli 2014, fand eine Vollversammlung der Studenten am Fachbereich Informatik statt. Der Hauptpunkt waren die kommenden Änderungen am Bachelor und Master am Fachbereich Informatik im Zuge der Reakkreditierung.

Im folgenden finden sich die Fragen, die während der Vollversammlung aufgetaucht sind zusammen mit den Antworten und eventuell späteren Nachträgen, falls die Frage nicht beantwortet werden konnten.

Am Ende dieses Artikels finden sich die Folien in eine gekürzten Fassung, die nur noch die aktuellen Änderungen enthält und entfallene oder nicht mehr gültige Änderungen wurden entfernt.

Protokoll zur Vollversammlung

Auf Folie 5 ergibt sich die Frage: Was ist eine Reakkreditierungsagentur? Hat der Student Gewicht bei der Reakkreditierung?
Antwort:
Kevin erklärt, was eine Reakkreditierung aussieht.
Kevin erklärt, dass das es einen studentischen Vertreter in der Kommision bei der Begehung gibt und somit der Studierene Einfluss auf das Ergebnis haben kann. Linh gibt zusätzlich Input, dass die Professoren auch nicht immer mit einer Stimme sprechen, d.h. man kann auch mit den anderen externen Gutachtern reden und ihnen Punkte anbringen, die einen nicht gefallen.

Frage auf Folie 6: Ab wann sind die neuen Prüfungsordnungen gültig?
Antwort : Ab Oktober 2015 (geplant)

Frage auf Folie 9 : Sind in die Masterzahlen nur von dem allgemeinen Master Informatik?
Antwort : Ja (Kevin lehnt sich aus dem Fenster)

Frage auf Folie 13 : Sind die Zahlenabbrecher bereinigt?
Antwort : Ja, sie sollten Abbrecherbereinigt sein.

Frage auf Folie 13: Was heißen die Zahlen nach der Durchschnittszahl?
Antwort : Keine Ahnung

Frage auf Folie 15 : Warum ist die Kohorte WS 06/07 so gut in der Statistik?
Antwort : Keine Ahnung
Nachtrag: In dieser Kohorte waren besonders viele Wechsler von Diplom auf Master enthalten.

Frage: Werden wir die Folien veröffentlichen?
Antwort : Wir müssen mal schauen, ob wir alle Folien so veröffentlichen können, sonst nur in abgespeckter Version
Nachtrag: Eine Version mit allen Folien, die zum derzeitigen Stand noch valide sind, ist hochgeladen. Lediglich die Grafiken zur Studienstatistik sind erstmal entfernt weil wir die einfach kopiert hatten.

Frage : Was passiert mit den Leuten die nach alter PO die eine Veranstaltung schon abgeschlossen haben z.b. TGDI 1/2?
Antwort: Note aus der alten Veranstaltung wird einfach in die neue Veranstaltung übernommen. Z.b. Note aus TGDI 1/2 wird dann übertragen in jeweils TGDI 1 und TGDI 2.

Frage: Wie sieht TGDI 1/2 genau aus? Wie FGDI 1/2 in der ersten Semseterhäflte und in der zweiten Semesterhälfte?
Antwort: Nein, TGDI 1 soll im ersten Semester gehört werden und TGDI 2 soll im zweiten Semester gehört werden.

Frage: Würde man bei TGDI 1/2 nicht CPs verlieren?
Antwort: Es wird das Praktikum nicht mehr geben.

Frage: Was ist mit Leuten, die TGDI 1/2 hören wollen nach der alten PO, bekommen diese immer noch 12CP für die Verantstaltung?
Antwort: Es wird eine Übergangsregelung geben, diese ist aber noch nicht ausgearbeitet. Anmerkung : Es kann auch so sein, dass man die Klausur schreiben muss und dann anschließend noch ein Praktikum besuchen muss.

Frage: Unabhängig vom Fach. Wie läuft das genau, dass mit Fehlversuchen ab, wenn man in die neuen Prüfungsordnung wechselt?
Antwort: Kommt auf den Fall an. In dem Fall von TGDI 1/2 würden die Fehlversuche aber wahrscheinlich wegfallen. Im Fall von reiner Namensänderung, werden die Fehlversuche ganz normal übertragen.

Frage: Hat man den Vorteil nur bei TGDI 1/2?
Antwort: Nein es gäbe auch noch die Möglichkeit bei GDI 3

Frage: Wie sieht das bei Wechsel aus, wenn man schon GDI 3 bestanden hat?
Antwort : Es ist noch nicht klar. Vermutlich würden 2 Veranstaltungen als bestanden gewertet.

Frage: Ist Betriebsysteme dann wie Operating Systems? Würde Operating Systems dann wegfallen?
Antwort: Ja, Betriebsysteme ist sehr ähnlich zu Operating Systems. Operating Systems würde dann wegfallen.
Nachtrag: Für derzeitige Master-Studenten soll es wohl möglich sein Operating Systems trotzdem in den Wahlpflichtbereich wählen zu können. Ist aber noch nicht spruchreif.

Frage: Ist Einführung in den Compilerbau, wie Compiler 1?
Antwort: Ja, mehr oder weniger. Die Veranstaltung wird aber überarbeitet.

Frage: Würde die Klausurlast und Arbeitsverteilung wegen der Erschaffung von neuen Veranstaltung nicht steigen?
Antwort : Tendenziell ja, aber es wird ein System des Dekanats geben, dass die Arbeitslast besser verteilen wird. Damit soll verhindert werden, dass Abgabetermine auf das selbe Datum fallen oder eine Überbelastung der Studenten stattfindet.

Frage: Werden Personen, die die alte GDI 3 schon gehört haben noch diese Veranstaltungen hören können?
Antwort : Bei einem Wechsel gibt es vermutlich noch eine die es zu besuchen gilt. Aber bei Nicht Wechsel unklar.

Anmerkung bei Folie 33 :
Wahlpflichtbereich A : Es wird eine Regelung mit es gibt maximal n CP aus einem Bereich aus den 6-8 Forhschungsschwerpunkten

Anmerkung bei Folie 37: Es wird kein 1:2 geben
Nachtrag: In Zukunft wird es keine Fachnoten (wie im 1:1:2 System) mehr geben sondern die Endnote wird aus den einfach gewichteten Pflichtveranstaltungen und den dreifach gewichteten Wahlpflichtveranstaltungen gebildet.

Frage bei Folie 37: Warum gibt es überhaupt so eine Gewichtung?
Nachtrag: Da im späteren Studienverlauf der Student seinen Schwerpunkt selber nach seinen Interessen und Stärken wählt, soll dies bei der Bildung der Note entsprechend berücksichtigt werden. Weiterhin sind die Wahlpflichtveranstlatungen eher relevant für den späteren Beruf.

Frage bei Folie 48: Wie sieht genau die Modellierung der Studienleistung aus?
Nachtrag: Wie bereits erwähnt, definiert die Allgemeine Prüfungsbestimmung der TU Darmstadt (APB) in der 4. Novelle eine Prüfungsleistung als eine Fachprüfung oder als eine Studienleistung. Die Anzahl der Prüfungsversuche für Fachprüfungen ist auf maximal 3 begrenzt, dergleichen ist nicht für die Studienleistung festgelegt. Daraus lässt sich ablesen, dass eine Studienleistung beliebig häufig wiederholt werden darf bis zum Bestehen.
Ob andere Fachbereiche das anders handhaben indem sie die APB durch die Ausführungsbestimmungen der Studiengänge anders auslegen und hier etwas anderes vorgeben, kann sein, ist mir aber nicht bekannt. Hierfür sollte generell die entsprechende Fachschaft des Fachbereiches angefragt werden.

Frage bei Folie 50 : Wieso gibt im Titel der BK „Wissenschaft und Technik für Frieden und Sicherheit“ nicht das Wort „Freiheit“?
Nachtrag:

Frage: Zählen Studienarbeiten als Seminare für den Master, da man nur 1-2 Seminare machen kann?
Nachtrag: Studienarbeiten zählen zu den Punkt ‚Mindestens ein Praktika, Projektpraktika oder ähnliche Veranstaltungen‘, da sie in der Form diesen ähneln allerdings am Ende eine zwingende schriftliche Ausarbeitung vorsehen.

Frage:Zu den 6 CP übergreifenden Fächern, werden Sprachkurse zu diesen 6 CP gezählt. Bzw. darf man überhaupt Sprachkurse hören.
Nachtrag: Wie bereits erwähnt, können natürlich Sprachkurse anerkannt werden. Bei Klärungsbedarf bitte an Tim Neubacher wenden.

Frage:Soll es in den Nebenfächern immer noch informatischen Anteil geben? Von wo kommen die 6 CP?
Nachtrag: Soweit mir bekannt, wird der informatische Anteil nicht mehr gegeben sein und die Nebenfächer wirkliche Nebenfächer sein (Unterschied zum Anwendungsfach).

Frage:Zur Transparenz. Wie kann ich mich als Student in dem Prozess mitbeteiligen?
Nachtrag: Der beste Weg führt wahrscheinlich über den Besuch einer Fachschafts-Sitzung, da hier idR immer ein an der Reakkreditierung Beteiligter anwesend ist bzw. entsprechende Kontaktdaten weitergegeben werden können. Die Fachschafts-Sitzung findet immer Mittwochs um 18 Uhr statt (in der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig, siehe Kalender auf d120.de).
Außerhalb der Fachschafts-Sitzungen kann der Raum auch besetzt sein.

 

VoVe2014_veröffentlichte_Fassung