4. Novelle der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen tritt zum 01.10.2012 in Kraft

Zum kommenden Semester (01.10.2012) tritt die 4. Novelle der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) in Kraft. Die Novelle wird in der Satzungsbeilage IV/2012 veröffentlicht werden und dann Ende September auch auf den Internetseiten der TU zu finden sein. Die neuen APB gelten dann für alle Studiengänge (mit Ausnahme der Diplom- und Magisterstudiengänge). Bereits begonnene Studiengänge können auf Antrag nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende geführt werden. Die bisherigen Ordnungen für Studiengänge (Ausführungsbestimmungen, Modulbeschreibungen, …) gelten weiter. Widersprechen jedoch einzelne Regelungen den neuen APB so gehen die APB vor. Hier die wichtigsten Änderungen:

  •  mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) für schriftliche Prüfungen
    • es kann einmalig pro Studiengang nach dem dritten erfolglosen schriftlichen Prüfungsversuch eine mEP beantragt werden
    • dies ist vom 01.10.2012 bis 31.10.2012 auch rückwirkend für das laufende Semester möglich
  • Regelungen für Mulitple-Choice-Prüfungen (§ 22a)
  • Berücksichtigung der Organisationsänderung durch die Einführung der Studienbüros
  • Umsetzung des Senatsbeschlusses vom 27.10.2010 zur Neukonzeption der Ordnung eines Studiengangs
  • Präzisierung des Modulbegriffs (§ 5)
  • Regelung für die Modulbeschreibungen (§ 5 Abs. 8)
  • Präzisierung der Prüfungsberechtigung (§ 10)
  • Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon Convention; §§ 16,17)
  • Flexibilisierung der Melde- und Rücktrittsfristen (§§ 14,19)
  • Neufassung der Regelung über Täuschungsversuche (§ 38)

Alle Angaben ohne Gewähr.