Teilzeitstudium

Ab dem Sommersemester 2012 ist ein Teilzeitstudium an der TU Darmstadt wieder möglich. Dieses wurde ursprünglich im Wintersemester 2008 mit den Studiengebühren abgeschafft, jedoch konnte die TU Darmstadt wegen ihrer Autonomie eine eigene Satzung zum Teilzeitstudium verabschieden die im Laufe des Wintersemesters 2011 in Kraft tritt.

Der Fachbereich Informatik hat bereits im vergangenen Jahr entschieden das Teilzeitstudium wieder anzubieten und einen beispielhaften Studienplan erstellt. Jedoch fehlte zur Realisierung dieses Studienplans zunächst eine Satzung, die am 26.10.2011 vom Senat behandelt wurde, aber diese Informationen sind noch nicht veröffentlicht.

Was bringt das Teilzeitstudium?

Das Teilzeitstudium bringt zur Zeit lediglich den Vorteil, dass nur jedes zweite Semester in Teilzeit als Fachsemester gezählt wird. Dies kann bei der studentischen Krankenversicherung eine wichtige Rolle spielen, da diese nur bis zu einer bestimmten Fachsemesterzahl bzw. Alter möglich ist. Die Familienversicherung ist davon unabhängig und läuft in jeden Fall zu einem bestimmten Alter (zur Zeit 25 Jahre) aus.

Der zweite Vorteil liegt in der Studienorganisation. Das Teilzeitstudium bringt einen Studienplan der für 12 statt 6 Semester im Bachelor und 8 statt 4 Semester im Master ausgelegt ist. Je nach Art des Grundes der das Teilzeitstudium ermöglicht, bietet es sich an nach diesem Studienplan bzw. an einen nach den eigenen Bedürfnissen angepassten Studienplan zu studieren. Dies ist jedoch kein direkter Vorteil da ein Studienplan auch ohne Teilzeitstudium nur eine Möglichkeit des Studiums vorgibt und dies ohne weitere Probleme an eigene Bedürfnisse angepasst werden kann.

Wann kann ich das Teilzeitstudium studieren?

Um auf Teilzeit zu studieren müssen einige formale Bedingungen erfüllt werden. Welche das genau sind, ist noch nicht auf den Webseiten der Universität ersichtlich. Jedoch findet sich auf den internen Seiten des Senats zur Sitzung vom 26.10.2011 Informationen zu diesem Thema. Unter den Einladungen zu diesem Senat findet sich auch noch ein vorläufiger Entwurf der Satzung mit den Bedingungen die zu einem Teilzeitstudium gegeben sein müssen. Sobald eine der aufgeführten Bedingungen erfüllt ist, ist es möglich auf Teilzeit zu studieren aber nicht zwingend.

Neben den Gründen die ein Teilzeitstudium ermöglichen, gibt es keine Bedingungen. Der Student muss jedoch darauf achten, dass er regelmäßig das Teilzeitstudium verlängert da eine nachträgliche Einordnung nicht möglich ist. Ebenfalls ist eine Höchstzeit für das Teilzeitstudium festgelegt, die bei der doppelten Anzahl der Semester des ursprünglichen Studiums liegt. Dabei werden die Hochschul- und nicht die Fachsemester gezählt.

Was ist der Nachteil?

Ein Teilzeitstudium ist nicht mit Bafög vereinbar. Also entweder Bafög oder Teilzeit. Weitere Nachteile sind bis jetzt nicht bekannt.